Steigende Zinsen mit Wachstumsgeld

Profitieren Sie von unserem Doppel-Wumms

Jetzt 2 mal 3% sichern

Konditionen

Mit unserem Doppel-Wumms profitieren Sie doppelt: Wir bieten Ihnen 2 mal 3% Zinsen bei einer Laufzeit von 5 Jahren. Legen Sie Ihr Geld mit Wachstumsgeld sicher an und bleiben Sie dabei auf Wunsch flexibel. Unser WachstumsGeld bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. 

Wachstumsgeld im Überblick

So funktioniert WachstumsGeld

Legen Sie Ihr Geld als Wachstumsgeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der sich von Jahr zu Jahr verändert. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Individuellen Zugriff vereinbaren

Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1 

Wachstumsgeld heißt: planbare Zukunft, wachsende Geldanlage und jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
Wachstumsgeld heißt: planbare Zukunft, wachsende Geldanlage und jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
  1. Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

Konditionen

Produkteckdaten

WährungEUR
Anlagebetrag Min. - Max.5.000,00 - 100.000,00 EUR
Anlagedauer 5 Jahre
Mindestlaufzeit21 Monate
Teilverfügungsmöglichkeitja
Kündigungsfrist3 Monate
Kündigungssperrfrist21 Monate

Konditionen

ZinsbindungsartFestzins
Zinszahlungsrhythmusjährlich
Zeitraum ab Zinssatz
1 Monat 3,00 % p. a.
13 Monate 2,50 % p. a.
25 Monate 2,50 % p. a.
37 Monate 2,50 % p. a.
49 Monate 3,00 % p. a.

 

 

Möchten Sie lieber kurzfristig anlegen?

KündigungsGeld zu 0,75% p.a. anlegen.

Mit unserem KündigungsGeld legen Sie Ihr Erspartes sicher und kurzfristig an.

Aktueller Zinssatz: 0,75% p.a. (Stand: 06.04.2023)

 

 

Häufige Fragen zum Wachstumsgeld

Was bedeutet Teilverfügungsmöglichkeit?

Die spezielle Angabe "Teilverfügungsmöglichkeit" bezieht sich darauf, dass sowohl über gutgeschriebene Zinsen verfügt werden kann, als auch nach 24 Monaten eine Verfügung nach Kündigung möglich ist. Dies beendet allerdings den Vertrag.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit?

Sie können Ihr Geld bis zu fünf Jahre in WachstumsGeld anlegen.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Gutschrift kann auch auf vom WachstumsGeld abweichenden Konten gutgeschrieben werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.