- Sicherheit für den Vermieter
- Einfache Abwicklung
- Keine Kosten
Mietkaution sicher anlegen
VR-Mietkaution für den Vermieter
Das VR-Mietkautions-Konto ermöglicht es dem Vermieter, den Kautionsbetrag seines Mieters einfach anzulegen.
Bitte beachten Sie!
Die Eröffnung eines Mietkautionskontos ist nur durch den Vermieter möglich!
Die clevere Alternative für Mieter: Mietkautionsbürgschaft
Funktion einer Mietkaution
Die Mietkaution dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter, für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und am Ende des Mietverhältnisses noch offene Forderungen bestehen. Sie muss als Bestandteil im Mietvertrag angegeben sein. Der vereinbarte Kautionsbetrag wird vom Mieter an den Vermieter bezahlt und darf maximal das Dreifache einer Nettokaltmiete betragen. Der Betrag richtet sich nach der Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wird. Steigt die Miete später, kann der Vermieter keine weitere Kaution nachfordern.
Das Mietkautionskonto
Die Mietkaution muss getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt werden. Aus diesem Grund erfolgt die Einzahlung auf einem extra dafür eingerichteten Konto. Dabei wird das Konto auf den Namen des Vermieters eröffnet. Damit jedoch klar ersichtlich ist welchen Zweck das Sparkonto hat, wird der Name und die Adresse des Mieters bei der Anlage vermerkt.
Das angelegte Kautionsgeld wird mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst. Zinsgewinne stehen dabei dem Mieter zu. Während der Dauer des Mietverhältnisses werden sie der Mietkautionssumme zugeschlagen und erhöhen damit mit der Zeit die Mietsicherheit. Die anfallenden Zinsen müssen vom Mieter versteuert werden. Hierzu erhält der Mieter vom Vermieter eine jährliche Steuerbescheinigung, um die gezahlten Steuern bei seiner Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Vorteile
- Sicherheit für den Vermieter
- Einfache Abwicklung
- Keine Kosten
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinssatz |
0,00 % |
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.