Sind Sie auch von einem Unwetterschaden betroffen?
Dann stehen wir Ihnen zuverlässig und unverzüglich zur Seite. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Sie erreichen uns rund um die Uhr zum Thema Unwetterschaden.
Unwetterschaden-Hotline
Unwetterschaden-Hotline der R+V Versicherung
0800 5333-1111
24 Stunden an 7 Tagen
Nach der Überschwemmung
Was ist zu tun?
LIEBE R+V-VERSICHERTE,
wir sind für Sie da. Rund um die Uhr.
Melden Sie Ihre Schäden über unsere kostenlose und 24 Stunden erreichbare Unwetterschaden-Hotline 0800 533-1111, wenn Sie bei der R+V Versicherung gegen Elementarschäden versichert sind.
Oder melden Sie sich bei Ihrem R+V Ansprechpartner vor Ort: 07634 401-2375
Bei der Schadenmeldung benötigen wir grundsätzlich folgende Informationen für die Schadenregulierung:
- Angabe der VS-Nr
- Telefon-/Handy-Nr. des VN
- Anschrift und ggfs. Risiko-Ort
- Art und Umfang der Beschädigungen
- Angaben zur Schadenhöhe
- die Dokumentation des Schadens durch aussagekräftige Fotos (Gesamt- und Detailaufnahmen). Maximale Größe 30 MB.
Überschwemmung - was ist zu tun:
1. Auspumpen:
Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen, wenn außen kein Wasser mehr steht. Sonst drohen Unterspülung, Aufschwemmung, Risse im Mauerwerk oder sogar Probleme in der Statik des Gebäudes!
2. Schlamm- und Schmutzablagerungen:
Sorgen Sie beim Rückgang der Überschwemmung dafür, dass die Schlamm- und Schmutzablagerungen vor dem Antrocknen abgespült werden.
3. Entfeuchtung und Trocknung:
Stellen Sie Entfeuchtungs- bzw. Trocknungsgeräte auf. Gebäudetrocknungen sollten nur von Fachfirmen ausgeführt werden. Sie können sich entweder an die Firma Sprint Sanierung GmbH unter der bundesweiten Service-Nummer 0221 - 96 68 300 wenden oder einen Kostenvoranschlag bei einem Ihnen bekannten Unternehmen einholen.
4. Arbeiten an Elektroinstallationen:
Werden Arbeiten an elektrischen Installationen durchgeführt, darf sich kein Wasser mehr im Haus oder in der Wohnung befinden. Lassen Sie Strom- /Gasleitungen und elektrische Geräte zunächst trocknen – es können Kurzschlüsse in nassen Bereichen drohen. Ziehen Sie Fachleute hinzu.
Lassen Sie die elektrische Grundversorgung durch einen Fachmann prüfen. Nehmen Sie kein Elektrogerät vor einer fachmännischen Prüfung in Betrieb.
5. Erstbegehungen:
Führen Sie keine Begehungen mit offenem Feuer oder Licht durch, sondern nur mit Taschenlampen.
6. Fotos von beschädigten Sachen:
Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände, bevor Sie die Entsorgung vornehmen.
7. Angebote für Instandsetzung:
Holen Sie Kostenvoranschläge für die schadenbedingten Instandsetzungsarbeiten ein.
8. Schadenaufstellung:
Ist Inventar vom Schaden betroffen? Fertigen Sie eine Aufstellung mit Angaben wie z. B.: Menge, Gegenstand, Alter in Jahren, Art des Schadens, Anschaffungspreis in EUR, beanspruchter Schadenersatz in EUR an.
9. Eigenleistungen:
Listen Sie Ihre Eigenleistungen auf. Was wurde von wem wie lange gemacht?