Sollzins: Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Sollzins bestimmt.
Effektivzins: Tatsächlicher finanzielle Aufwand für einen Kredit. Nach der Preisangabenverordnung (PangV) sind die Kreditinstitute verpflichtet, als Preis eines Kredits den effektiven Jahreszins anzugeben. Zur Berechnung des Effektivzinses dient grundsätzlich die Gesamtlaufzeit. Berücksichtigt werden alle Beträge, die den Preis für den Kredit ausmachen (Sollzins, Zinsbindungsfrist, Tilgungssatz, Zeitpunkt der Zahlung und Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie Vermittlungsprovisionen) sowie die Kosten für Sicherheiten (z.B. Grundbuchkosten bei Grundschulden).
Nicht berücksichtigt werden eventuell anfallende weitere Gebühren des Kreditinstituts (siehe "Preise & Gebühren).