Aktive Zustimmung zur Geschäftsbeziehung

Als Ihr verlässlicher Finanzpartner informieren wir Sie über eine wichtige rechtliche Veränderung.

Der Gesetzgeber (BGH-Urteil XI ZR 26/20 vom 27.04.2021) verlangt die aktive Zustimmung von Bankkunden, da die bisherigen in den AGB enthaltenen Text- und Preisänderungsmechanismen unwirksam sind. Für die Fortsetzung der Geschäftsverbindung ist daher die Aktivität aller Bankkunden erforderlich. Hierfür bitten wir Sie umgehend um Ihre Unterstützung.

Aus diesem Grund senden wir Ihnen ab dem 21.04.2022 die erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Brief zu. Weiterhin erhalten Sie Nachrichten beim Login ins Online-Banking und in Ihrem elektronischen Postfach.

Ihr Einverständnis können Sie gerne direkt und ganz bequem mit einem Klick auf den Button "Zustimmen" erteilen. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an Ihre Filiale oder Ihre/n Kundenberater/in wenden.

Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns bleiben so, wie sie sind. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.

Bitte unterstützen Sie uns und geben Sie Ihr Einverständnis zur Fortführung unserer gemeinsamen Geschäftsbeziehung.


Ihre
Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG