- Mitglieder wählen Vertreter
- Aktive Mitbestimmung
- Exklusive Veranstaltungen für unsere Vertreter
Wahl zur Vertreterversammlung
Mitglieder wählen ihre Vertreter
Wir gehören unseren Mitgliedern. Und jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile, genau eine Stimme: Demokratie pur. Die Mitglieder wählen die Vertreter und bestimmen so aktiv mit, wie es mit ihrer Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG weitergeht. Die Wahl der Vertreter findet alle vier Jahre statt.
Wahltermin
Die Wahl zur Vertreterversammlung findet vom 19. - 23.11.2018 in unseren Filialen zu den üblichen Banköffnungszeiten statt. Sie endet am 23.11.2018 vormittags.
Rechte und Pflichten von Vertretern
- Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
- Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
- Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
- Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
- Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Beschlussfassung von Satzungsänderungen
Eine Übersicht über die kompletten Aufgaben und Pflichten von Vertretern und nähere Informationen rund um die Vertreterwahl können Sie auch in unserer Satzung nachlesen.
Verständlich erklärt: Mitgliederverpflichtung
Allgemeines
Turnusmäßig findet die Wahl der Vertreter der Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG nach vier Jahren statt. Daher suchen wir immer wieder engagierte Kandidaten aus dem Kreis unserer Mitglieder, die als Vertreter die Bankpolitik aktiv mitgestalten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder in diesem Gremium wahrnehmen möchten. Für die anstehende Wahl sind die Kandidaten bereits festgelegt.
Nominierung
Alle Mitglieder können sich für das Amt des Vertreters nominieren lassen. Sprechen Sie dafür einfach Ihren Berater an. Die nominierten Vertreter werden dann vom Wahlausschuss benachrichtigt. Danach beginnt die eigentliche Wahl durch die Mitglieder.
Wahlablauf
Die Anzahl der Vertreter wird durch die Mitgliederanzahl bestimmt. Aktuell zählt die Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG ca. 40.000 Mitglieder. Das heißt, dass insgesamt 392 Vertreter die Interessen der Mitglieder auf der jährlichen Vertreterversammlung vertreten können. Gewählt werden zusätzlich 5 Ersatzvertreter. Abgestimmt wird auf jeder Filiale. Volksbank-Mitglieder, die außerhalb des Geschäftsgebiets wohnen, wählen in der nächstgelegenen Filiale.
Die Wahllisten liegen zusammen mit der Wahlordnung zur Einsicht durch die Mitglieder während den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen unserer Bank aus. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von der Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG zur Verfügung gestellt werden.
Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt unter Aufsicht von Mitgliedern des Wahlausschusses am jeweiligen Tag nach den Wahlterminen. Das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis wird in der Badischen Zeitung bekannt gegeben. Die Listen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter werden zusätzlich in den Filialen der Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG ausgelegt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG, die bis zum Tag der Wahl in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind. Minderjährige Kunden können ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.