Bürgschaftsauftrag

Antragsteller

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Antragsteller (Auftragnehmer):

Hinweise auf zusätzliche Risiken bei der Herausgabe von Avalbürgschaften:

 

 

Wird die Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG aus ihrer Bürgschaftsverpflichtung von einem Begünstigten in Anspruch genommen, so wird sie den Auftraggeber der Bankbürgschaft vor der Zahlungsaufforderung unterrichten. Die Bank ist jedoch nicht berechtigt, Einwendungen und Einreden gegen die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft geltend zu machen, ausgenommen den Einwand des Rechtsmissbrauchs, wenn dieser offensichtlich oder aufgrund liquider Beweismittel für jedermann klar erkennbar ist. Die Bank ist berechtigt und verpflichtet, unverzüglich Zahlung zu leisten, sobald der Begünstigte dies in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Bürgschaft verlangt. Etwaige Einreden oder Einwendungen aus dem Grundgeschäft (z.B. wegen Falschlieferung oder Gewährleistungsansprüchen) kann der Auftraggeber nur unmittelbar gegenüber dem Begünstigten geltend machen. Er trägt damit das Risiko, seine Ansprüche gegen den Begünstigten in einem Rückforderungsprozess durchsetzen (Prozessrisiko) und gegebenenfalls auch realisieren zu müssen (Vollstreckungs-/Insolvenzrisiko).

Die Allgemeinen Avalbedingungen in der aktuellen Fassung bleiben unberührt.